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   BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95   

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BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95 (https://dejure.org/1996,3844)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 1Z BR 132/95 (https://dejure.org/1996,3844)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 1Z BR 132/95 (https://dejure.org/1996,3844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Vorbescheids im Erbscheinsverfahren; Bindung der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinschaftlichen Testaments; Verhältnis der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen; Niederschlag des Erblasserwillens in mehreren fortgeschriebenen Testamenten; Beschränkte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 251
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 22.01.1993 - 1Z BR 90/92

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Isolierte Anfechtung der

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Liegen Beschwerden mehrerer Beteiligter vor, so ist ein einheitlicher Geschäftswert nur dann zu bestimmen, wenn die Beschwerden dasselbe Ziel verfolgen und ihr Gegenstand identisch ist (vgl. BayObLGZ 1960, 62, 65 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1994, 587).

    Wird dieselbe Entscheidung von verschiedenen Beteiligten mit entgegengesetzten Zielen angefochten, so ist für jede Beschwerde eine besondere Gebühr zu erheben und der Geschäftswert für jedes Rechtsmittel gesondert nach dem Interesse festzusetzen, dem das einzelne Rechtsmittel dient (BayObLG FamRZ 1994, 587 m.w.N.).

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Beteiligten zu 3, 4 und 12 am Erfolg ihres Rechtsmittels maßgebend, mit dem sie insgesamt 3/5 des Reinnachlasses (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ) erstrebt haben (vgl. BayObLGZ 1993, 115, 117 m.w.N.).

    a) Das Beschwerdegericht hat den für die Wertfestsetzung maßgebenden Grundsatz, wonach das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse für die Wertfestsetzung maßgebend ist (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1993, 115, 117 und 1986, 489, 491), nicht beachtet.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240, 246).

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament kommt es insoweit auf die Vorstellungen beider Ehegatten an (vgl. BGH NJW 1993, 256 ).

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240, 246).

    Hinsichtlich der weiteren Verfügungen zugunsten anderer Beteiligter ist es unwirksam, weil dadurch die Rechte der im gemeinschaftlichen Testament bestimmten Schlußerben beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1993, 240, 247 f.).

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    a) Das Beschwerdegericht hat den für die Wertfestsetzung maßgebenden Grundsatz, wonach das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse für die Wertfestsetzung maßgebend ist (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1993, 115, 117 und 1986, 489, 491), nicht beachtet.
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Die nicht näher begründete Annahme des Landgerichts, es liege kein bloßer Entwurf für ein noch zu errichtendes Testament vor, kann vom Gericht der weiteren Beschwerde daher nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1124, 1125 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Dafür spricht nicht nur der Umstand, daß sowohl Verwandte des Ehemanns als auch Verwandte der Ehefrau bedacht worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1422), sondern insbesondere die Bestimmung, diejenige Person, verwandt oder nicht verwandt, die den Ehegatten im Alter notwendige Hilfe und Aufmerksamkeit angedeihen lasse, könne "vorab" leistungsgerecht abgefunden werden.
  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Auf diesem Rechtsfehler beruht die Entscheidung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ), weil eine Würdigung des Inhalts des Testaments vom 10.7.1977 die Beurteilung der Erbfolge hätte beeinflussen können (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1286 f.).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
    Ist der letzte Wille des Erblassers in mehreren wirksamen Testamenten enthalten, die sich nach seiner Vorstellung ergänzen, so bilden diese Testamente in ihrer Gesamtheit die Erklärung des Erblasserwillens, soweit nicht Verfügungen in einem früheren Testament mit solchen in einem späteren Testament in Widerspruch stehen (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 471, 472; siehe auch BayObLG FamRZ 1994, 191; Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 2064 f. Rn. 68).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
  • OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten

    Indizien können sich auch aus Willensbekundungen des überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden ergeben (s. etwa Schmucker, MittBayNot 2001, 526 ff., 529 unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1997, 251, 253).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125 und 1997, 251/252; näher Senatsbeschluß vom 18.12.1991 Az. BReg. 1Z 45/91, insoweit in FamRZ 1992, 724 nicht abgedruckt).

    Eine solche Ankündigung schließt zwar einen Testierwillen nicht zwingend aus (vgl. BayObLGZ FamRZ 1997, 251 /252), spricht aber, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, gegen die Absicht der Erblasserin, in dem Schriftstück eine abschließende Verfügung zu treffen.

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09

    Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 13.06.1996, 1Z BR 132/95 ( FamRZ 1997, 251 ff., Tz. 49).
  • BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der

    Für die Feststellung, in welchem Verhältnis der Wert des zugewendeten Gegenstands zum übrigen Vermögen des Erblassers steht, sind insoweit, also hinsichtlich der Frage einer Erbeinsetzung, die Vorstellungen des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung maßgebend (BayObLG FamRZ 1997, 251/252, und 1177/1178).
  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Es kommt nicht darauf an, dass für die Auslegung allerdings alle mit der Auslegungsfrage in Zusammenhang stehenden Umstände herangezogen werden können, auch solche nach Testamentserrichtung, und dass dazu auch Äußerungen eines der testierenden Ehegatten nach dem Tod des anderen zählen (ebenso Linnartz in jurisPK-BGB, 8. A. 2017, § 2084 Rn. 19 und Litzenburger in FD-ErbR 2016, 376793, dem Senatsbeschluss vom 11.01.2016 - 3 Wx 95/15 - zustimmend; ebenso Schmucker, MittBayNot 2001, 526 ff., 529 unter Bezug auf BayObLG FamRZ 1997, 251, 253, juris Rn. 40).
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